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Reiseversicherungen für Kreuzfahrten

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Alles über Reiseversicherungen für Kreuzfahrten. Ein Überblick von der Reiserücktrittsversicherung über Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung.

Reiserücktrittsversicherung

Muss eine Reise kurzfristig abgesagt werden, ist das grundsätzlich ärgerlich und meist mit unschönen Gründen verbunden. Die Stornierungskosten betragen bei kurzfristiger Absage bis zu 80%.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann da hilfreich sein: Sie erstattet die Stornogebühren und trägt teilweise auch die Mehrkosten, wenn eine Reise verspätet doch noch angetreten werden kann.

Meist wird direkt bei der Buchung vom Reiseveranstalter eine Reiserücktrittsversicherung angeboten, da in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Hinweispflicht herrscht. Es lohnt sich jedoch, nicht die erstbeste Versicherung zu nehmen, sondern erst einmal zu vergleichen und gegebenenfalls die Versicherung gesondert abzuschließen. Dies muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Buchung der Reise geschehen.

Die vorzeitige Absage der Reise muss gut begründet sein: In den meisten Fällen greift die Versicherung bei Krankheit, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum oder betriebsbedingter Kündigung. Für einige Versicherungen ist auch der Nachholtermin einer Prüfung ein berechtigter Grund. Häufig kommt die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Reiseabbruchversicherung: Sie kommt zum Einsatz, wenn die Reise bereits angetreten ist, jedoch vorzeitig beendet wird und beruft sich größtenteils auf die gleichen „versicherten Gründe“.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist von Reisedauer und Reisepreis, Alter sowie von den inbegriffenen Leistungen abhängig. Ob alleine, als Paar oder als Familie verreist wird, spielt natürlich auch eine Rolle (wobei jeder Anbieter ein „Paar“ unterschiedlich definiert). Die Versicherung kann für eine einzelne Reise oder jährlich abgeschlossen werden, eine Jahresversicherung lohnt sich bereits ab zwei Reisen pro Jahr.

Sinnvoll ist sicherlich, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung (auch „Selbstbehalt“, „Eigenanteil“) abzuschließen, so dass man als Versicherungsnehmer im Ernstfall tatsächlich gar keine Kosten hat. Die Beiträge für Versicherungen mit bzw. ohne Selbstbeteiligung unterscheiden sich teilweise nur unwesentlich.

Versicherer spezielle Reiserücktrittsversicherungen für Kreuzfahrten an. Neben den bereits erwähnten, üblichen Leistungen werden hier auch spezielle Risiken, wie z.B. Seekrankheit abgesichert. Ob dies tatsächlich notwendig ist, muss jeder selbst entscheiden: Hier stellt sich die Frage, ob Seekrankheit tatsächlich Grund für einen Reiseabbruch ist oder nicht letztendlich durch einen Griff in die eigene Reiseapotheke behoben werden kann.

Kritisch wird es, wenn eine Reise aufgrund von verspäteten Flügen oder Zügen bei der Anreise zum Schiff nicht angetreten werden kann. In der Regel erstattet die Versicherung die Kosten nur dann, wenn die Anreise ebenfalls über den Kreuzfahrtanbieter gebucht wurde – ist allerdings die Buchung separat erfolgt, muss der Versicherungsnehmer selber für den ärgerlichen Schaden aufkommen. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. übernimmt die HanseMerkur unter bestimmten Bedingungen auch hier die entstehenden Mehrkosten bis zu einem gewissen Betrag.

Rund um die Buchung einer Reise sollte man sich also etwas Zeit nehmen, um zu überprüfen, welchen Versicherungsschutz man wirklich braucht. Große Versicherer sind unter anderem Signal Iduna, Allianz, HanseMerkur, Europ Assistance oder ERV, Jahresbeiträge für ein Paar unter 65 liegen zwischen 140 und 400 Euro. Diverse Vergleichsplattformen können bei der Auswahl helfen.

Auslandskrankenversicherung

Neben der Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung nahezu unerlässlich, sie wird häufig im Paket mit der Reiserücktrittsversicherung angeboten.

Zwar übernehmen deutsche Krankenkassen normalerweise die Kosten für Behandlungen im EU-Raum sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein sogenanntes „Sozialversicherungsabkommen“ getroffen hat. Allerdings werden in dem Fall Höhe und Art der Erstattung an die Versicherungsbedingungen im jeweiligen Land angepasst, was für den deutschen Urlauber nachteilig sein kann. Auch werden sämtliche Sonderkosten oder ein eventuell notwendiger Rücktransport nicht übernommen.

Auf Kreuzfahrten ist eine Auslandskrankenversicherung zudem besonders sinnvoll, da Schiffe häufig unter außereuropäischer Flagge fahren, der Versicherungsschutz somit nicht gewährleistet ist und sich das Abrechnungssystem anders gestaltet als beim Arztbesuch zu Hause. Bei Reisen in Länder außerhalb Europas sollte eine valide Krankenversicherung sowieso selbstverständlich sein, da bekanntlich durch Klima- und Nahrungsumstellungen unerwartete Krankheiten wahrscheinlicher auftreten können – die sich auf dem verhältnismäßig engen Raum eines Kreuzfahrtschiffes dann rasch ausbreiten.

Wie die Reiserücktrittsversicherung kann auch die Auslandskrankenversicherung einmalig oder jährlich abgeschlossen werden und auch hier lohnt sich die jährliche Variante meist bereits bei zwei Reisen.

Der Versicherungsbeitrag ist wieder abhängig von Reisedauer und Alter der versicherten Person(en), wobei die Versicherungen jeweils unterschiedliche Altersgrenzen und -abschnitte vorgeben. Beiträge für Einzelpersonen bis 64 Jahre beginnen bei rund 10 Euro pro Jahr, für Einzelpersonen ab 64 Jahre liegen sie bei rund 35 bis 80 Euro pro Jahr. Bereits für Paare kann sich eine Familienversicherung lohnen, die Beiträge liegen hier – wieder je nach Alter – zwischen 20 und 150 Euro.

Die Leistungen variieren dementsprechend. Grundsätzlich sind sämtliche ärztliche Behandlungen, die Beschaffung von Medikamenten im Ausland sowie der eventuelle medizinisch erforderliche Rücktransport gedeckt. Zusätzliche Leistungen einiger Versicherer sind u.a. Kostenübernahme für die Anreise und Unterkunft einer nahestehenden Person bei einem längeren Krankenhausaufenthalt, die Betreuung und Organisation der Rückreise von begleitenden Kindern oder die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker und Osteopathen). Außerdem bieten manche Versicherer praktische Serviceleistungen an wie die Vermittlung von Kliniken und Ärzten, die Organisation eines medizinischen Dolmetschers oder die Benachrichtigung von Angehörigen der versicherten Person.

Wichtig zu wissen ist noch, dass die Kosten für eine Behandlung auf dem Schiff stets vor Ort bezahlt werden muss, die Erstattung durch die Versicherung erfolgt dann rückwirkend. Große Versicherer sind unter anderem Signal Iduna, Allianz, HanseMerkur und DKV, diverse Vergleichsplattformen können bei der Auswahl helfen.

Gepäckversicherung

Auch die Reisegepäckversicherung ist häufig im Versicherungspaket inbegriffen. Grundsätzlich kommt die Reisegepäckversicherung für entstehende Kosten bei gestohlenem oder beschädigten Gepäck – konkreter, wenn das Gepäck am Flughafen aufgegeben wurde, wenn es durch strafbare Handlungen Dritter verschwindet oder wenn es durch Unfälle des Transportmittels sowie z.B. ein Feuer zu Schaden oder abhanden kommt.

Wenn eine Reisegepäckversicherung im Versicherungspaket inbegriffen ist und Gesamtkosten dadurch geringer werden, ist das natürlich von Vorteil. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung alleine sollte allerdings sorgfältig abgewogen werden. Meist deckt diese nämlich keine Wertgegenstände wie Fotoapparate, Mobiltelefone oder Schmuck ab, sondern lediglich Gegenstände des „persönlichen Bedarfs“, also Kleidung, Reiseausrüstung oder Souvenirs. Außerdem muss der Versicherte sämtliche Maßnahmen ergreifen, um auf sein versichertes Gut achtzugeben, denn schon bei der geringsten Fahrlässigkeit greift die Versicherung meist nicht mehr.

Was die Absicherung des Reisegepäcks angeht, lohnt sich eher ein Blick in die Konditionen der eigenen Hausratsversicherung: Darin ist häufig eine sogenannte „Außenversicherung“ inbegriffen, die für Geräte aufkommt, die für einen gewissen Zeitraum aus der Wohnung mitgenommen wurden. Die Höhe der Erstattung variiert in diesem Fall allerdings.

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